Investitionsfreibetrag (IFB): Vorübergehende Erhöhung auf 20 %
Der Nationalrat hat am 15. Oktober 2025 beschlossen, den IFB vorübergehend zu erhöhen:
- Zeitraum: Nov 2025 – Dez 2026
- Allgemeiner IFB: 20%
- Öko-IFB: 22%
Damit können Unternehmen für Investitionen in diesem Zeitraum doppelt so viel absetzen wie bisher.
Ziel ist es, die Investitionstätigkeit anzukurbeln, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
Aber was ist der IFB?
Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen. Er soll Investitionen in neue Wirtschaftsgüter fördern und damit die Wirtschaft ankurbeln.
Unternehmen können zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe absetzen – das senkt die Steuerlast.
Seit seiner Wiedereinführung im Jahr 2023 beträgt der IFB grundsätzlich 10 % der Investitionskosten. Für ökologische Investitionen („Öko-IFB“) sind es 15 %.
Welche Investitionen sind begünstigt?
Der IFB gilt für neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die in einem inländischen Betrieb verwendet werden.
Nicht begünstigt sind zum Beispiel:
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Wirtschaftsgüter, für die bereits der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag genutzt wird
- bestimmte fossile Energieanlagen (z. B. Ölkessel, Gastanks)
- Wirtschaftsgüter, die überwiegend außerhalb der EU/des EWR eingesetzt werden
Quelle & Details: Wirtschaftskammer Österreich Investitionsfreibetrag: Befristete Erhöhung - WKO
